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Bezahlt die Krankenkasse?
- Den gesetzlichen Krankenkassen (AOK, Ersatzkassen etc.) ist es grundsätzlich nicht gestattet, Behandlungskosten von Heilpraktikern zu übernehmen. Dies gilt für alle Heilpraktiker in gleicher Weise.
- Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen zwar im Prinzip die Kosten von Behandlungen durch Heilpraktiker, oft aber nur teilweise und abhängig von der Diagnose. Häufig orientieren sie sich dabei an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Diese ist allerdings in ihren Sätzen seit dem Jahr 1967 nicht mehr angepaßt worden und entspricht deshalb nicht dem heute üblichen Preisniveau.
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